Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Appartementvermittlung Maureen Lipke (AVL) vermittelt Ferienwohnungen im Auftrage und auf Rechnung der jeweiligen Eigentümer. Ein Gastaufnahmevertrag kommt ausschließlich mit dem Gast (Mieter) und dem Eigentümer der Ferienwohnung zustande.

2. Die AVL hat lediglich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Leistung. Die Beschreibungen der Ferienwohnungen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Eigentümer. Für die Bereitstellung, Ausstattung, Größe und Beschaffenheit wird keine Gewähr übernommen; Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.

3. Mit Versenden des Buchungsantrages verpflichtet sich der Gast (Mieter) verbindlich zur Abnahme der Ferienwohnung in der angegebenen Mietzeit und bestätigt,  diese AGB gelesen zu haben und zu akzeptieren. Für den Rücktritt gelten dann die unter Ziff. 5 und 6 genannten Regeln. Vereinbarte Änderungen bedürfen der Schriftform. Der Gast (Mieter) erklärt sich mit der Weitergabe der entsprechenden Daten an den Wohnungsgeber einverstanden.

4. Der Gastaufnahmevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die AVL zustande.  Geht die schriftliche Buchungsbestätigung bei dem Gast (Mieter) nicht innerhalb von drei Tagen nach Versenden des Buchungsantrages bei ihm ein, so hat er das bei der AVL unverzüglich zu reklamieren.

5. Für die Zahlungen gelten die im Vertrag ausgewiesenen Fristen. Bei verspätetem Eingang der Zahlungen behält sich die AVL vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der vereinbarte Mietzins ist auch dann fällig, wenn die AVL wegen verspäteter Zahlung vom Vertrag zurücktritt, wenn der Gast (Mieter) die Wohnung nicht in Anspruch nimmt oder seinen Aufenthalt vorzeitig beendet. Für den Fall des Rücktritts (Stornierung) gelten die unter Ziff. 6  aufgeführten Bedingungen. Die AVL versucht im Falle eines Rücktritts oder Abruchs des Aufenthaltes  die Wohnung anderweitig - ggf. auch unter ungünstigeren Bedingungen - zu vermieten. Die erzielten Einnahmen werden abzüglich einer Stornogebühr dem Gast (Mieter) erstattet. Stornierungen sind nur schriftlich möglich und müssen von der AVL schriftlich bestätigt werden.

6. Im Falle des Rücktritts vom Tage der Buchung ab 60 Tage vor Mietbeginn sind 85% und ab 30 Tage vor Mietbeginn 90% des vereinbarten Mietpreises als pauschalierter Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu leisten. Darüber hinaus ist in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr der AVL  in Höhe von 10% des Reisepreises, bei Vermittlung über den Vertriebskanal  eines  Drittanbieters  auch dessen Provisionsausgleich zu leisten. Dem Vertragspartner (Mieter) bleibt nachgelassen, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6a. Steht die Unterkunft infolge eines rechtlich erzwungenen Grundes (Einreiseverbot, Unterbringungsverbot auf Grund einer Allgemeinverfügung) tatsächlich nicht zur Verfügung so erfolgt eine kostenlose Stornierung nach den Bestimmungen des § 543 BGB (Kündigung aus wichtigem Grund). Hiernach besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

 7. Der Gast (Mieter) ist verpflichtet, die Wohnung und die gemeinschaftlichen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln. Schäden oder Reinigungsmängel sind der AVL unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere Schäden haftet der Gast (Mieter). Der Gast (Mieter) haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Es obliegt dem Mieter zu beweisen, dass kein Verschulden vorgelegen hat. 

Die Nutzung der Wohnung hat sich auf die im Gastaufnahmevertrag angegebene Anzahl von Personen zu beschränken. Bei Mietende ist die Wohnung in einem besenreinen Zustand zu hinterlassen, die Bettwäsche ist ggf. abzuziehen, die Müllgefäße sind zu entleeren und das Geschirr ist abzuwaschen. Bei  verspätetem Auszug bis 4 Std. über die vereinbahrte Mietzeit ist die AVL berechtigt  40% des Übernachtungspreises und bei mehr als 4 Stunden den vollständigen Übernachtungspreises als Verspätungspasuchale zu erheben.Haustiere dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung in dafür besonders ausgewiesenen Wohnungen untergebracht werden. Alle Personen, die die Wohnung bezogen haben, haften als Mieter. Wird eine Sicherheitsleistung hinterlegt, wird diese nach Beendigung des Mietverhältnisses, spätestens nach 7 Tagen zurückgezahlt, wenn die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben ist und aus dem Mietvertrag Forderungen nicht mehr bestehen. Ist eine Sicherheitsleistung zurück gezahlt oder nicht erhoben, gilt dies nicht als Verzicht für die Erhebung von Schadenersatzansprüchen für nachträglich festgestellte und vom Mieter verantwortbare Schäden.

8. Der Aufenthalt im Erhebungsgebiet der jeweiligen Gemeinde ist grundsätzlich kurabgabepflichtig. Höhe der Kurabgabe und Erhebungszeitraum richten nach der entsprechenden Ortssatzung. Die AVL ist verpflichtet, die fällige Kurabgabe von dem Gast (Mieter) einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen.

9. Kann aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. höherer Gewalt, Buchungsfehler etc.) die Wohnung nicht zur Verfügung gestellt werden, so sind die AVL und der Vermieter von ihrer vertraglichen Verpflichtung frei. Schadenersatzansprüche stehen dem Gast (Mieter) in diesem Fall nicht zu.

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11. Für alle Streitkeiten in Zusammenhang mit dem Gastaufnahmevertrag ist Gerichtsort Oldenburg i.H..

12. Sofern Sie über uns eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) bestellen, weisen wir auf die Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen oder -vermittlern hin: Versicherungsombudsmann e.V.; Postfach 080632, 10006 Berlin.

 

 

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Verantwortlich:

Maureen Lipke, Vogelsang 10, 23730 Sierksdorf, Tel.: 04563 - 7021
Steuernummer 25 071 00557

 

Stand: 09/2023